München, 12.09.2008
Seit dem Fall Zumwinkel
wurde das Personal deutlich aufgestockt und die
Häufigkeit von Kontrollen erhöht. Kein Wunder: Immerhin
gehen dem deutschen Fiskus durch Steuerhinterziehung jedes
Jahr Summen in Millionenhöhe verloren. Experten schätzen
den Schaden auf bis zu 30 Milliarden Euro im Jahr – die
Dunkelziffer ist hoch.
Viele Deutsche betrachten Steuerhinterziehung als
Kavaliersdelikt. Bis vor kurzem hielten die meisten
außerdem das Aufdeckungsrisiko für äußerst gering. Das
hat sich in den letzten Monaten geändert: Inzwischen
haben viele Angst davor, dass das Finanzamt auf ihr Konto
im Ausland aufmerksam werden könnte. In der Tat sind die
Finanzbeamten so eifrig darum bemüht, Steuervergehen
aufzudecken, dass ihnen manchmal auch Unschuldige zum
Opfer fallen. „Jeder Steuerpflichtige, der Geld im
Ausland angelegt hat, gilt bei den Finanzämtern als
potenziell Verdächtiger“, sagt der Münchner
Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter im Manager-Magazin
09/2008, der sich auf Wirtschafts- und Steuerrecht
spezialisiert hat. Dabei gibt es durchaus andere Gründe
als den Versuch der Steuerhinterziehung, warum Anleger
Geld nach Österreich, in die Schweiz oder nach
Liechtenstein transferieren. Viele wollen einfach kein
„gläserner Bankkunde“ sein, dessen Daten und Konten
jedes Finanzamt per Knopfdruck einsehen kann, so wie es
der deutsche Gesetzgeber seit 2005 erlaubt. Andere wollen
ihr Geld schützen, weil sie den staatlichen Behörden
misstrauen und ihr Vermögen vor unberechtigten Zugriffen
schützen wollen. „Das deutsche Steuerrecht wird von den
meisten als unüberschaubar, kompliziert und ungerecht
empfunden“, so Höchstetter. Verständlich also, dass
andere Finanzplätze bevorzugt werden.
Deutschland, die EU und die USA wollen allerdings das
Bankgeheimnis in der Schweiz und anderen Steueroasen
aufweichen. Die Schweiz und die EU haben bereits eine
Kooperation im Kampf gegen den Steuerbetrug beschlossen,
und unter Bankern gilt als klar, dass das Schweizer
Bankgeheimnis in seiner jetzigen Form bald Geschichte sein
wird. Ob es sich für wohlhabende Deutsche dann überhaupt
noch lohnen wird, ihr Vermögen in Genf oder Zürich
anzulegen, ist fraglich. Bisher dürfen die Schweizer
Banken nur in eindeutigen Betrugsfällen Auskunft über
Kundendaten geben. Künftig könnten auch Informationen
über Kunden weitergereicht werden, die Einkünfte nur
verschwiegen haben, ohne sich dabei des Betrugs schuldig
zu machen. „Diese Aufweichung des Datenschutzes ist
unter Juristen sehr umstritten“, sagt Steuerexperte
Höchstetter. Für die Schweiz bedeutet die Entwicklung,
dass sie bald vielleicht nur noch ein internationaler
Finanzplatz unter vielen sein wird, ohne großen Vorteil
gegenüber anderen Standorten. Die Schweizer Banken
versuchen schon jetzt, sich darauf vorzubereiten und ins
Ausland zu expandieren, etwa nach Singapur, wo das
Bankgeheimnis vorerst noch sicher scheint. Allerdings
betont Rechtsanwalt Höchstetter, zuletzt in der
Abendschau des MDR vom 2. August 2008, dass das
Bankgeheimnis, egal in welchem Land, keineswegs als
Schutzgesetz für Steuerflüchtlinge zu verstehen ist.
„Historisch betrachtet, stellt es in liberaler Tradition
ein Abwehrrecht des einzelnen gegen den
omni-interessierten Staat dar. Als solches ist es zu
respektieren, auch wenn Missbräuche des Bankgeheimnisses
natürlich nicht zu verhindern sind“, sagt der Experte.
Vor diesem Hintergrund sind die in letzter Zeit gehäuften
politischen Angriffe gegen die Schweiz oder Liechtenstein
sicherlich nicht gerechtfertigt.
Auch wenn das Bankgeheimnis in Singapur noch als sicher
gilt, ist dies für viele deutsche Anleger wohl allein
aufgrund der Entfernung keine wirkliche Alternative. Daher
rät Rechtsanwalt Höchstetter, im Zweifelsfall reinen
Tisch zu machen. Steuersünder, die sich – nach
gründlicher Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt
– selbst anzeigen, gehen in der Regel straffrei aus und
müssen nur die hinterzogenen Steuern und einen
Säumniszins nachzahlen. Dafür können sie dann wieder
ruhig schlafen und müssen eine mögliche Entdeckung durch
die Finanzämter nicht mehr fürchten. Ihr Geld können
sie dann ebenso wie vorher, aber deutlich beruhigter, in
der Schweiz lassen. Vielleicht dürfen sie sich demnächst
sogar über verbesserte Konditionen freuen, denn wenn sich
die Schweizer Banken künftig intensiver um „sauberes“
Geld bemühen müssen, werden sie steuerehrlichen Anlegern
bald wohl besonders entgegenkommen.
Kontakt und
weitere Informationen
Höchstetter & Kollegen
Kanzlei für Steuer-, Straf- und Wirtschaftsrecht
Bavariaring 38
D-80336 München
Telefon +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax +49 (0)89 74 63 09 99
Email info@hoechstetter.de
Internet: www.hoechstetter.de
Portrait
Die Kanzlei Höchstetter und Kollegen am Bavariaring 38 in München wurde 1993 von Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter gegründet, der nach wie vor die Leitung innehat. Heute beschäftigt die expandierende Kanzlei ein Team von 10 bis 14 Mitarbeitern, bestehend aus vier Rechtsanwälten, die durch ihr Fachwissen einen großen Teil der Rechtsgebiete abdecken, Fachangestellten und freien Mitarbeitern. Über die Jahre hat sich die Kanzlei ein europaweites Netz von Kanzleien aufgebaut, mit denen Kooperationsverhältnisse bestehen. Dies gewährleistet, dass auch grenzüberschreitende Rechtsprobleme im Bedarfsfall an hoch qualifizierte Rechtsanwälte im Ausland übergeben werden können.
Dr. Klaus Höchstetter, geb. 1964, studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie Politikwissenschaften an der Hochschule für Politik in München. 1990 legte er sein erstes juristisches Staatsexamen ab, 1993 folgten das zweite juristische Staatsexamen und der Abschluss des Politikstudiums als Diplomaticus Scientiae politicae Univ. (Dipl. sc. Pol. Univ.). Seit 2000 erlangte Herr Höchstetter ergänzende Qualifikationen, insbesondere als Fachanwalt für Steuerrecht (2001), Anwalt für Wirtschaftsrecht (2003) und Executive Master of Business Law M.B.L.-HSG (2007). 2006 wurde er magna cum laude an der Universität der Bundeswehr München zum „Dr .rer. pol.“ promoviert. Herr Dr. Höchstetter verfügt über Berufserfahrung in der freien Wirtschaft und übernahm in der Vergangenheit diverse Lehraufträge. Darüber hinaus war er wiederholt bei Fernsehauftritten zu juristischen Fragestellungen zu sehen.



