Abhängig von der Höhe der individuellen steuerlichen Belastung können es jährlich mehr als 2.000 Euro sein, die jedem zusätzlich zur Verfügung stehen. Dafür müssen nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer abgezogen werden. In den Genuss der von der Bundesregierung mit etwa zehn Milliarden Euro kalkulierten Entlastung kommen sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte.
Bei angestellten Arbeitnehmern sorgt in der Regel der
Arbeitgeber dafür, dass die Freibeträge berücksichtigt
werden, so dass die Gehaltsabrechnung tatsächlich höher
ausfällt. Wer privat krankenversichert ist, kann den Teil
des Beitrags, der den Basis-Krankenversicherungsschutz
abdeckt, sowie den kompletten Beitrag zur
Pflegeversicherung in voller Höhe von der Steuer
absetzen.
Für kinderlose Arbeitnehmer beträgt der absetzbare
Betrag in der Kranken- und Pflegeversicherung maximal
3.885 Euro. Noch mehr sparen kann, wer weniger als 1.900
Euro im Jahr verdient (z.B. Angestellte, Rentner, Beamte,
Pensionäre und mitversicherte, nicht berufstätige
Ehepartner) bzw. 2.800 Euro (z.B. Selbstständige, nicht
berufstätige und privatversicherte Partner oder Partner
von Beamten ohne eigenen Beihilfeanspruch). Diese
Personengruppen können auch die Kosten für die
Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen bis
zu den genannten Höchstbeträgen steuerlich geltend
machen. – Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine
Einkommensteuer erhoben wird, steigt im kommenden Jahr
für Ledige auf 8.004 Euro (plus 170 Euro) und für
Verheiratete auf 16.009 Euro (plus 340 Euro).
Die Experten des Finanzdienstleisters procurenta
empfehlen, das zusätzlich zur Verfügung stehende Geld
sinnvoll zu investieren. „Wer auf die zusätzlichen Euro
bisher nicht angewiesen war, sollte das Geld zur
sinnvollen Altersvorsorge einsetzen und dabei weitere
Steuervorteile nutzen“, empfiehlt Finanzfachwirt Bernd
Rosenkranz. „Je nach individueller Situation kann
zwischen „Riester- oder Rürup-Förderungen“ gewählt
werden. Sie sollten jedoch immer an die bereits bestehende
oder neu zu schaffende Altersvorsorge angepasst
werden.“
Mehr Informationen zum „Bürgerentlastungsgesetz“ im
Internet unter
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Buergeri
nnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/Steuererk
l_C3_A4rung/Buergerentlastungsgesetz___20Artikel.html?__nn
n=true
oder unter
www.procurenta.com



