Rechtliche Grundlage der Entfernungspauschale bzw. des Fahrtkostenzuschusses
Die Anwendung des steuerfreien Fahrtkostenzuschusses als Vergütungsbaustein wird im § 40 Abs. 2 S. 2 EStG; R 40.2 LStR 2008 geregelt:
Die Lohnsteuer kann nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG mit einem Pauschalsteuersatz von 15 % erhoben werden:
Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte pauschal mit 15 % erheben, soweit diese Zuschüsse den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 2 EStG wie Werbungskosten geltend machen kann. Ausschlaggebend für die Höhe der Zuschüsse ist demnach der Betrag, den der Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte wie Werbungskosten geltend machen kann. (0,30 € / km).
Die meisten Mitarbeiter sind es gewohnt, im Rahmen der Steuererklärung die Pendlerpauschale anzusetzen. Wenn sie daher nun im Rahmen einer alternativen Gehaltserhöhung vor die Wahl gestellt werden: Pendlerpauschale oder Fahrtkostenzuschuss, tendiert die Mehrheit zum „Altbekannten“. Das kann jedoch bares Geld kosten.
Für wen lohnt sich die Entfernungspauschale ?
Mitarbeiter, die unter 17 km Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte haben und (nahezu) keine Werbungskosten ansetzen können oder wollen, verschaffen sich ein deutliches Netto-Plus, wenn sie sich für den Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber per Gehalt entscheiden. Je nach Einkommen und Steuerklasse können das im Jahre 600 € und mehr sein.
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