Ob freier Journalist, Redakteur, Autor oder Lektor: Vielen Freiberuflern kann durch die Veröffentlichung falscher Angaben oder der Verletzung von Persönlichkeitsrechten schnell eine gerichtliche Auseinandersetzung drohen. Sicherheit bietet an dieser Stelle eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, welche die Verteidigung vor Gericht übernimmt oder berechtigte Schadenersatzansprüche bezahlt. Eine Rechtsschutzversicherung kommt für solche Schadenfälle in der Regel nicht auf.
Gerade in hektischen
Zeiten steigt für Journalisten die Berufsgefahr, für
Veröffentlichungen haftbar gemacht werden. Dazu zählen
insbesondere Klagen wegen der Verletzung von
Persönlichkeitsrechten. Journalisten können wegen der
Verletzung des Schutzes der Privatsphäre, des Rechtes am
eigenen Bild oder etwa Urheberrechtsverletzungen haftbar
gemacht werden. Je nach Leistungsumfang könnte eine
bestehende Rechtsschutzversicherung in Einzelfällen
mögliche Anwaltskosten übernehmen. Allerdings sollte man
sich darauf nicht verlassen, denn alleine schon
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit
Urheberrechtsverletzungen sind standardmäßig in der
Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen. Das
existenzgefährdende Risiko der beruflichen Tätigkeit
liegt aber nicht in den Anwaltskosten, sondern in einer
möglicherweise sehr hohen finanziellen
Schadenersatzforderung.
Hierzu benötigen freiberufliche Journalisten oder Autoren
eine entsprechende
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Bei dem Vorwurf einer Rechtsverletzung springt der Versicherer ein und prüft, ob überhaupt eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht und wenn ja, in welcher Höhe. Sollte der Schadenersatzanspruch begründet sein, begleicht die Versicherung den Schaden und übernimmt die Kosten für die Rechtsverteidigung. Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden durch die Versicherungsgesellschaft abgewehrt.
Die Versicherungssumme kann in der Regel zwischen 100.000 Euro bis zu 1.000.000 Euro liegen. Hiernach richtet sich u.a. auch der Preis für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Bei der Auswahl des geeigneten Tarifes sollten Journalisten auch darauf achten, dass die Veröffentlichung in audiovisuellen- und elektronischen Medien einschließlich des Internets automatisch mitversichert ist.
Weitere Informationen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sind auf der Internetseite Journalisten.young-insurance.de zu finden.



