Was bezahlt die Hunde-Operationskostenversicherung
?
Zunächst: Bei besseren Tarifangeboten gibt es keine
Summenbegrenzung. Ähnlich wie bei der privaten
Krankenversicherung für „Frauchen“ oder
„Herrchen“ werden die Kosten der Tierbehandlung gegen
Vorlage der Rechnung erstattet. Übernommen werden maximal
100 Prozent der Operationskosten. Dies geschieht, je nach
Tarifwahl, wahlweise nach dem 1-fachen oder 2-fachen Satz
der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 1. August
1999. Im Einzelnen betrifft das die Kosten des
Untersuchungstages direkt vor der Operation, die
eigentliche Operation inkl. Nebenkosten für Medikamente
und Verbandsmaterial, die Nachsorge, die Kosten für
stationäre Unterbringung und verordnete Arzneimittel bis
10 Tage nach dem Operationstag. Voraussetzung für die
Kostenerstattung ist lediglich, dass die Operation auch
wirklich medizinisch notwendig sein muss und es sich um
einen operativen Vorgang im Sinne der Gebührenordnung
für Tierärzte handelt. Vorbeugende Maßnahmen, wie
beispielsweise die Kastration des Hundes, werden nicht
erstattet.
Ist eine freie Wahl des Tierarztes
möglich?
Der Tierhalter kennt und vertraut oftmals seinem Tierarzt
vor Ort. Daher möchte er selbst – und nicht eine
Versicherung – bestimmen, welcher Tierarzt oder welche
Tierärztin den eigenen Hund operieren soll. Auch an
dieser Stelle gilt, dass sich ein Vergleich mehrerer
Angebote lohnt, da es Tarife gibt, die eine freie Wahl des
Tierarztes ermöglichen. Voraussetzung ist dabei jedoch in
jedem Fall, dass, es sich um einen anerkannten Dr. med.
vet. handelt.
Kann jeder Hund versichert werden?
Grundsätzlich ja! Es werden von der Rasse und der Größe
des Hundes keine Unterschiede gemacht. Auch der Beitrag
ist für alle Hunde gleich. Voraussetzung für die
Beantragung ist jedoch, dass der Hund mindestens im
vierten Lebensmonat ist. Sollen ältere Hunde ab dem 6.
Lebensjahr in der Operationskostenversicherung versichert
werden, beträgt die Erstattung statt 100 Prozent jedoch
80 Prozent.
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