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Gesundheitsreform:

Auch nach der Gesundheitsreform bleibt der Wechsel in die private Krankenversicherung weiterhin einfach

18.01.2009

Für Selbstständige und freiwillig gesetzlich Versicherte bleibt auch nach der Gesundheitsreform ein Wechsel in die private Krankenversicherung unproblematisch. An den generellen Zugangsvoraussetzungen hat sich nichts geändert. Allerdings gelten je nach Beschäftigungsart unterschiedliche Rahmenbedingungen.


Selbstständige können immer wechseln
Am einfachsten ist der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung für Selbstständige oder Freiberufler. „Denn sie sind grundsätzlich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Mit einer Frist von zwei Monaten können sie jederzeit ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen, zu einem privaten Anbieter wechseln und dort die Vorteile der privaten Vollversicherung nutzen", erklärt Manuela Kiechle , Vorstandsmitglied der privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG).


Arbeitnehmer: Bruttojahreseinkommen ist entscheidend
Bei Arbeitnehmern ist das Brutto-Jahresarbeitsentgelt der letzten drei Kalenderjahre maßgebend. Es muss in diesem Zeitraum über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 48.600 Euro gelegen haben - erst dann steht es den Beschäftigten frei, sich privat zu versichern. Selber nachrechnen muss das kein Beschäftigter: Die Personalabteilung eines Unternehmens meldet automatisch der Krankenkasse die entsprechende Überschreitung; die Krankenkasse stellt den Arbeitnehmer dann von der Versicherungspflicht frei und informiert ihn entsprechend.


Sonderfall Beamte
Für Beamte gilt generell keine Sozialversicherungspflicht - Bund oder Land übernehmen als Dienstherr einen Teil der anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung (die so genannte „Beihilfe“). Sie deckt beim Beamten selbst einen Anspruch von 50 Prozent ab; der Ehegatte erhält 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Wie genau die Beihilfe gewährt wird, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Immer gilt: Kosten, die durch die Beihilfe nicht abgedeckt sind, muss der Versicherte selber tragen. Die private Krankenversicherung bietet daher bestimmte „Beihilfetarife“ an, durch die diese Lücke geschlossen werden kann.


PKV: Garantierte Leistungen bei stabilen Beiträgen
Zudem gilt: Wer sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entscheidet, profitiert von garantierten Leistungen und stabilen Beiträgen. Denn einmal vertraglich garantierte Leistungen dürfen nicht gekürzt oder sogar gestrichen werden - wer privat krankenversichert ist, kann daher sein Leben lang auf die Leistungsgarantie vertrauen. Gleichzeitig sind die Beiträge der privaten Anbieter stabiler als in der gesetzlichen Krankenversicherung - denn: „Nur private Krankenversicherer wie die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und Union Krankenversicherung AG bilden Alterungsrückstellungen für ihre Kunden“, betont Manuela Kiechle. Erst im Rentenalter werden diese Rückstellungen aufgelöst, um den Beitrag für die Versicherten dauerhaft günstig zu halten.


Mehr Informationen im Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.


Herausgegeben von der
Versicherungskammer Bayern

Maximilianstraße 53
80537 München

Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.


Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
E-Mail: presse@vkb-krankenversicherung.de
Internet: www.vkb-krankenversicherung.de



Tags: beitrag, freiwillig, gesundheitsreform, krankenkasse, krankenversicherung, versichert, wechsel
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