Für Selbstständige und freiwillig gesetzlich Versicherte bleibt auch nach der Gesundheitsreform ein Wechsel in die private Krankenversicherung unproblematisch. An den generellen Zugangsvoraussetzungen hat sich nichts geändert. Allerdings gelten je nach Beschäftigungsart unterschiedliche Rahmenbedingungen.
Selbstständige
können immer wechseln
Am einfachsten ist der Wechsel von der gesetzlichen in die
private Krankenversicherung für Selbstständige oder
Freiberufler. „Denn sie sind grundsätzlich von der
gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Mit einer Frist
von zwei Monaten können sie jederzeit ihre gesetzliche
Krankenversicherung kündigen, zu einem privaten Anbieter
wechseln und dort die Vorteile der privaten
Vollversicherung nutzen", erklärt Manuela Kiechle ,
Vorstandsmitglied der privaten Krankenversicherer der
Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse
AG / Union Krankenversicherung AG).
Arbeitnehmer: Bruttojahreseinkommen ist
entscheidend
Bei Arbeitnehmern ist das Brutto-Jahresarbeitsentgelt der
letzten drei Kalenderjahre maßgebend. Es muss in diesem
Zeitraum über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit
48.600 Euro gelegen haben - erst dann steht es den
Beschäftigten frei, sich privat zu versichern. Selber
nachrechnen muss das kein Beschäftigter: Die
Personalabteilung eines Unternehmens meldet automatisch
der Krankenkasse die entsprechende Überschreitung; die
Krankenkasse stellt den Arbeitnehmer dann von der
Versicherungspflicht frei und informiert ihn
entsprechend.
Sonderfall Beamte
Für Beamte gilt generell keine Sozialversicherungspflicht
- Bund oder Land übernehmen als Dienstherr einen Teil der
anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung (die
so genannte „Beihilfe“). Sie deckt beim Beamten selbst
einen Anspruch von 50 Prozent ab; der Ehegatte erhält 70
Prozent, Kinder 80 Prozent. Wie genau die Beihilfe
gewährt wird, ist in den Bundesländern unterschiedlich
geregelt. Immer gilt: Kosten, die durch die Beihilfe nicht
abgedeckt sind, muss der Versicherte selber tragen. Die
private Krankenversicherung bietet daher bestimmte
„Beihilfetarife“ an, durch die diese Lücke
geschlossen werden kann.
PKV: Garantierte Leistungen bei stabilen
Beiträgen
Zudem gilt: Wer sich für einen Wechsel in die private
Krankenversicherung entscheidet, profitiert von
garantierten Leistungen und stabilen Beiträgen. Denn
einmal vertraglich garantierte Leistungen dürfen nicht
gekürzt oder sogar gestrichen werden - wer privat
krankenversichert ist, kann daher sein Leben lang auf die
Leistungsgarantie vertrauen. Gleichzeitig sind die
Beiträge der privaten Anbieter stabiler als in der
gesetzlichen Krankenversicherung - denn: „Nur private
Krankenversicherer wie die Bayerische Beamtenkrankenkasse
AG und Union Krankenversicherung AG bilden
Alterungsrückstellungen für ihre Kunden“, betont
Manuela Kiechle. Erst im Rentenalter werden diese
Rückstellungen aufgelöst, um den Beitrag für die
Versicherten dauerhaft günstig zu halten.
Mehr Informationen im Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.
Herausgegeben von der
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80537 München
Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.
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