Mit dem Gesundheitsfonds und einem einheitlichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung starteten zum 1. Januar 2009 die letzten, wichtigen Änderungen der Gesundheitsreform. Besonders betroffen sind freiwillig gesetzlich Versicherte, die sich auf deutlich höhere Belastungen und Leistungskürzungen einstellen müssen. Darauf weisen die privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG) hin.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und eines allgemeinen Beitragssatzes für alle gesetzlichen Krankenversicherungen traten die letzten wichtigen Regelungen der Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) in Kraft.
Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze
gestiegen
Der Beitragssatz wurde durch die Gesundheitsreform
bundesweit auf zurzeit 15,5 Prozent vereinheitlicht. Er
soll nach den aktuellen Plänen zwar zum 1. Juli 2009
wieder auf 14,9 Prozent sinken – das ist aber immer noch
ein deutliches Plus gegenüber dem Vorjahr: Ende 2008 lag
der Beitragssatz für die günstigste gesetzliche
Krankenkasse bei 13,3 Prozent.
Gleichzeitig wurde 2009 die Beitragsbemessungsgrenze um 75
Euro auf 3.675 Euro im Monat angehoben – bis zu diesem
Betrag werden Beiträge zur gesetzlichen
Krankenversicherung fällig. Durch diese beiden
Änderungen steigt der Höchstbeitrag (Arbeitgeber- und
Arbeitnehmeranteil) auf knapp 570 Euro im Monat (bis 30.
Juni) bzw. 548 Euro im Monat (ab 1. Juli).
Wegfall des Krankengelds für Selbstständige
Hauptberuflich Selbstständige zahlen seit Januar 2009
zwar nur den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent,
wenn sie sich freiwillig gesetzlich versichern.
Gleichzeitig entfiel aber ihr Anspruch auf
Krankentagegeld. Zurzeit existiert ein Referentenentwurf,
der das Tagegeld wieder einschließen würde - allerdings
erst ab der siebten Woche einer Erkrankung. Wer bereits
vorher ein Tagegeld benötigt, muss das über einen
Wahltarif bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung
einschließen. Konsequenz: Der Versicherte bindet sich
dadurch drei Jahre an seine Krankenkasse und kann in
dieser Zeit nicht wechseln. Zudem gelten eventuell
Wartezeiten, und das Tagegeld wird nur für maximal 78
Wochen gezahlt. „Gerade Selbstständige sollten deshalb
eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen,
die den persönlichen Bedarf wesentlich besser abdeckt“,
empfiehlt Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der privaten
Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern
(Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union
Krankenversicherung AG).
Einführung eines Zusatzbeitrages in der GKV
Eine gesetzliche Krankenkasse darf außerdem ab 2009 einen
Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze erheben, wenn sie mit den Mitteln
aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Bei einem zu
versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 Euro bedeutet
dies eine monatliche Zusatzbelastung von knapp 37 Euro.
Die Krankenkasse kann diesen Zusatzbeitrag auch während
des laufenden Haushaltsjahres einfordern, wenn der
Finanzbedarf durch die Mittel aus dem Gesundheitsfonds
nicht gedeckt ist. Eine rückwirkende Zahlung durch die
Versicherten ist ausgeschlossen. Wird der Zusatzbeitrag
erhoben, kann der Versicherte die Kasse wechseln, wenn er
sich nicht für einen Wahltarif mit dreijähriger Bindung
entschieden hat.
Änderungen in der privaten Krankenversicherung
Auch die privaten Krankenversicherer wurden durch die
Gesundheitsreform ab 1. Januar 2009 beeinflusst: So gibt
es jetzt einen einheitlichen Basistarif bei allen
Unternehmen, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen
Krankenversicherung entspricht.
In den Basistarif und damit in die private
Krankenversicherung wechseln können seit dem 1. Januar
2009 bislang nicht krankenversicherte Personen, die der
privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind; außerdem
freiwillig gesetzlich Versicherte in den ersten sechs
Monaten nach Wegfall der Versicherungspflicht. Alle
bereits vor dem 01.01.2009 privat Krankenversicherten
erhalten bis zum 30.06.2009 ebenso das Recht, in den
Basistarif eines Unternehmens ihrer Wahl zu wechseln. Beim
Wechsel eines privaten Anbieters kann außerdem unter
bestimmten Umständen ein Teil der angesparten
Altersrückstellungen mitgenommen werden.
Private Krankenversicherer bieten
kalkulierbare Beiträge und garantierte Leistungen
Auf die Beiträge und die Leistungen der bestehenden
Verträge in der privaten Krankenversicherung wirkt sich
die Gesundheitsreform aber nicht aus. „Sie ermöglicht
hochwertige medizinische Leistungen und bietet
kalkulierbare Beiträge, die nicht vom Gehalt abhängig
sind“, sagt Manuela Kiechle. Daher ist freiwillig
gesetzlich Versicherten ein Wechsel in die private
Krankenversicherung zu empfehlen. Freiwillig Versicherte
können ihren gesetzlichen Schutz jederzeit mit einer
Frist von zwei Monaten kündigen und zu einem privaten
Anbieter wechseln.
Weitere Informationen zur Gesundheitsreform gibt es im
Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.
Herausgegeben von der Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, 80537 München
Der
Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der
größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top
Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der
Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen
und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem
Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17
Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr
werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und
Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro
Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften
ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland
sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im
Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen
öffentlichen Versicherern bundesweit.
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Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
Thomas Bundschuh, stv. Pressesprecher
Tel. (089) 2160-1775, Fax -3009
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Internet: www.vkb-krankenversicherung.de



