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Gesundheitsreform: Freiwillig Krankenversicherte 2009 von vielen Änderungen betroffen

29.01.2009

Mit dem Gesundheitsfonds und einem einheitlichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung starteten zum 1. Januar 2009 die letzten, wichtigen Änderungen der Gesundheitsreform. Besonders betroffen sind freiwillig gesetzlich Versicherte, die sich auf deutlich höhere Belastungen und Leistungskürzungen einstellen müssen. Darauf weisen die privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG) hin.


Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und eines allgemeinen Beitragssatzes für alle gesetzlichen Krankenversicherungen traten die letzten wichtigen Regelungen der Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) in Kraft.


Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze gestiegen
Der Beitragssatz wurde durch die Gesundheitsreform bundesweit auf zurzeit 15,5 Prozent vereinheitlicht. Er soll nach den aktuellen Plänen zwar zum 1. Juli 2009 wieder auf 14,9 Prozent sinken – das ist aber immer noch ein deutliches Plus gegenüber dem Vorjahr: Ende 2008 lag der Beitragssatz für die günstigste gesetzliche Krankenkasse bei 13,3 Prozent.


Gleichzeitig wurde 2009 die Beitragsbemessungsgrenze um 75 Euro auf 3.675 Euro im Monat angehoben – bis zu diesem Betrag werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig. Durch diese beiden Änderungen steigt der Höchstbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) auf knapp 570 Euro im Monat (bis 30. Juni) bzw. 548 Euro im Monat (ab 1. Juli).


Wegfall des Krankengelds für Selbstständige
Hauptberuflich Selbstständige zahlen seit Januar 2009 zwar nur den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent, wenn sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Gleichzeitig entfiel aber ihr Anspruch auf Krankentagegeld. Zurzeit existiert ein Referentenentwurf, der das Tagegeld wieder einschließen würde - allerdings erst ab der siebten Woche einer Erkrankung. Wer bereits vorher ein Tagegeld benötigt, muss das über einen Wahltarif bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung einschließen. Konsequenz: Der Versicherte bindet sich dadurch drei Jahre an seine Krankenkasse und kann in dieser Zeit nicht wechseln. Zudem gelten eventuell Wartezeiten, und das Tagegeld wird nur für maximal 78 Wochen gezahlt. „Gerade Selbstständige sollten deshalb eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen, die den persönlichen Bedarf wesentlich besser abdeckt“, empfiehlt Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG / Union Krankenversicherung AG).


Einführung eines Zusatzbeitrages in der GKV
Eine gesetzliche Krankenkasse darf außerdem ab 2009 einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erheben, wenn sie mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 Euro bedeutet dies eine monatliche Zusatzbelastung von knapp 37 Euro. Die Krankenkasse kann diesen Zusatzbeitrag auch während des laufenden Haushaltsjahres einfordern, wenn der Finanzbedarf durch die Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist. Eine rückwirkende Zahlung durch die Versicherten ist ausgeschlossen. Wird der Zusatzbeitrag erhoben, kann der Versicherte die Kasse wechseln, wenn er sich nicht für einen Wahltarif mit dreijähriger Bindung entschieden hat.


Änderungen in der privaten Krankenversicherung
Auch die privaten Krankenversicherer wurden durch die Gesundheitsreform ab 1. Januar 2009 beeinflusst: So gibt es jetzt einen einheitlichen Basistarif bei allen Unternehmen, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.


In den Basistarif und damit in die private Krankenversicherung wechseln können seit dem 1. Januar 2009 bislang nicht krankenversicherte Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind; außerdem freiwillig gesetzlich Versicherte in den ersten sechs Monaten nach Wegfall der Versicherungspflicht. Alle bereits vor dem 01.01.2009 privat Krankenversicherten erhalten bis zum 30.06.2009 ebenso das Recht, in den Basistarif eines Unternehmens ihrer Wahl zu wechseln. Beim Wechsel eines privaten Anbieters kann außerdem unter bestimmten Umständen ein Teil der angesparten Altersrückstellungen mitgenommen werden.


Private Krankenversicherer bieten
kalkulierbare Beiträge und garantierte Leistungen

Auf die Beiträge und die Leistungen der bestehenden Verträge in der privaten Krankenversicherung wirkt sich die Gesundheitsreform aber nicht aus. „Sie ermöglicht hochwertige medizinische Leistungen und bietet kalkulierbare Beiträge, die nicht vom Gehalt abhängig sind“, sagt Manuela Kiechle. Daher ist freiwillig gesetzlich Versicherten ein Wechsel in die private Krankenversicherung zu empfehlen. Freiwillig Versicherte können ihren gesetzlichen Schutz jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten kündigen und zu einem privaten Anbieter wechseln.


Weitere Informationen zur Gesundheitsreform gibt es im Internet unter www.vkb-krankenversicherung.de.


Herausgegeben von der Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, 80537 München

Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.

Für Rückfragen
Claudia Scheerer, Pressesprecherin
Tel. (089) 2160-3050, Fax -3009
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Internet: www.vkb-krankenversicherung.de



Tags: abfindung, existenzgründung, gesundheitsreform, krankenkassenbeitrag, krankenversicherung, pkv, private
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