Grundsätzlich empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung der Motorradversicherung sowie ein Einblick in den Versicherungsschein der aktuellen Police. Möchte der Motorradbesitzer die bestehende Motorradversicherung kündigen, um zu einem billigerem, günstigerem oder preiswerterem Versicherer zu wechseln, bestehen dafür vier Möglichkeiten.
Die Kündigung der
Motorradversicherung zum Vertragsablauf
Die Motorradversicherung wird für maximal ein Jahr
abgeschlossen. Der Ablauf des Vertrages ist i.d.R. der 1.
Januar des Folgejahres. Wird der Vertrag nicht
rechtzeitig, also mindestens einen Monat vor Ablauf,
schriftlich gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um
ein weiteres Jahr. Folglich muss bei einem Vertragsablauf
zum 1. Januar die Kündigung spätestens am 30. November
bei Ihrem Versicherer eingegangen sein. Ein Einschreiben
ermöglicht dabei die größere Sicherheit über die
erfolgreiche Vertragsbeendigung der
Motorradversicherung.
Achtung: Bei einer Saisonzulassung weicht der
Vertragsablauf zum 01.01. eines jeden Jahres oftmals ab.
Die Prüfung des aktuellen Versicherungsscheins zur
Motorradversicherung ist folglich auch an dieser Stelle
von besondere Wichtigkeit.
Sonderkündigungsrecht
der Motorradversicherung bei Beitragserhöhung bzw.
Tarifänderung
Hat der Versicherer den Beitrag für die
Motorradversicherung erhöht bzw. den Tarif geändert,
muss er den Motorradbesitzer darüber mindestens einen
Monat vor Wirksamwerden der Änderung informieren. Es
besteht dann innerhalb eines Monats nach Zugang der
Information ein besonderes Kündigungsrecht.
Sonderkündigungsrecht nach dem Versicherungsfall zur
Motorradversicherung
Hat der Versicherer nach dem Eintritt eines
Versicherungsfalles den Schaden reguliert oder abgelehnt,
besteht für den Motorradbesitzer ein sofortiges
Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats ab dem
Zeitpunkt der Regulierung bzw. Ablehnung des Schadens.
Versichererwechsel der Motorradversicherung bei
Fahrzeugwechsel
Sobald das Motorrad verkauft und anschließend ein anderes
Motorrad angeschafft wurde, kann auch der Versicherer
gewechselt werden. Die schadenfreie Zeit und die damit
erworbenen Schadenfreiheitsklasse werden in den neuen
Vertrag übernommen.
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