Viele Reisende schließen vor Abschluss einer Reise eine sogenannte Reiserücktrittversicherung ab. Diese wird sehr oft vom Reiseveranstalter selber angeboten und kann dann zeitgleich mit der Buchung abgschlossen werden. Es empfiehlt sich aber, verschiedene Versicherungen zu vergleichen. Im Internet finden man eine Reihe von Anbietern einer solchen Versicherung. Auch bei den großen Versicherungsgruppen kann man eine solche Reiserücktrittversicherung abschließen. Die von den Versicherungen angeboten Leistungen differieren dabei oft erheblich.
Kann ein Reisender eine Reise nicht antreten, wird fast immer eine Stornogebühr fällig. Beim Nichtantreten der Reise können diese Gebühren bis zu 20 Prozent der Reisekosten betragen. Wie hoch diese nun im Einzelfall ausfallen, wird nach dem Zeitraum berechnet, der zwischen der Buchung der Reise und deren Stornierung liegt.
Diese Stornokosten werden von der Reiserücktrittversicherung unter bestimmten Bedingungen übernommen.
Nicht in Kraft tritt die Reiserücktrittversicherung bei Erkrankungen, die dem Versicherungsnehmer bereits zum Zeitpunkt der Buchung der Reise bekannt waren.
Liegt jedoch eine Bescheinigung des Arztes vor, dass die Krankheit zum Zeitpunkt der Buchung weder bestand noch vorhersehbar war, muss die Reiserücktrittversicherung die Stornogebühren auf jeden Fall übernehmen.
Denn diese Reiseunfähigkeit ist aufgrund einer nicht vorhersehbaren und auch nicht bekannten schweren Erkrankung entstanden.
Erleidet der Reisende vor Reisebeginn einen Unfall oder verstirbt der Versicherte oder einer seiner nahen Angehörigen, können diese Gründe- abweichend von den Versicherungsbedingungen- bei manchen Versicherungen ebenfalls geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn ein mitreisender und ebenso mitversicherter Familienangehöriger schwer erkrankt- zum Beispiel ein Kind des Versicherungsnehmers.
Manche Versicherungsgesellschsften erstatten die
Stornogebühren auch, wenn nach der Buchung eine
Schwangerschaft eintritt, der Arbeitsplatz ohne eigenes
Verschulden verloren geht oder dem Versicherungsnehmer
nach der Reisebuchung ein schwerer Schaden an seinem
Eigentum entsteht.
Auch bei einer nicht vorhersehbare Einberufung zur
Bundeswehr oder einer plötzliche Vorladung vor Gericht
werden die Stornokosten bei manchen
Reiserücktrittversicherungen erstattet.
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